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17.02.10

Deutschland

Von: Christian Schörkl

Erinnerung: Wichtige Gesetzesänderungen

I. Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG):

Folgende Änderungen werden mit 01. März 2010 in Kraft treten:

Preisangaben bei 0180 Nummern:

Neben dem Festnetzpreis ist zusätzlich der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen.
Somit reicht der Hinweis „gegebenenfalls abweichende Preise für Anrufe aus dem Mobilnetz“ künftig nicht mehr aus. Vielmehr muss der teuerste Mobilfunktarif angeführt werden.
Anrufe aus Mobilfunknetzen zu 0180-Diensten dürfen laut einer Verfügung der Bundesnetzagentur nur pro Minute abgerechnet werden! Somit ist bei 0180-2 und 0180-4 Nummern der Preis pro Anruf aus dem Festnetz sowie der maximale Preis pro Minute aus dem Mobilfunknetzen anzugeben.

Beispiele:

0180-5: „0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“

0180-2: „0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“

Preisobergrenzen für 0180 Nummern:

  • Aus dem Festnetz höchstens 0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf.
  • Aus dem Mobilnetz höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf.

  

 

II. Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung:

Folgende Änderungen sind per 04. August 2009 in Kraft getreten:

Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen:

Anrufende dürfen bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht unterdrücken oder beim Diensteanbieter veranlassen, dass diese unterdrückt wird.
Mitgeschickt werden darf jedoch keine Mehrwertnummer (z.B. 0900, 0137)! Vielmehr kommen folgende Rufnummerngassen in Frage: geographische Rufnummern, Free Call Nummern, Shared Cost Nummern

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern:

Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig und verboten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Telequest-Team

 

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Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.

Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.

 


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