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17.03.10

Schweiz

Von: Christian Schörkl

Änderungen der Preisbekanntgabeverordnung per 01.01./01.07.2010

In der Schweiz ist die Preisbekanntgabeverordnung geändert worden. Einige Änderungen sind bereits per 01.01.2010 in Kraft getreten (eine aktuelle Fassung der Verordnung, welche bereits diese Änderungen beinhaltet, kann gerne bei Telequest angefordert werden).

 

Mit 01.07.2010 werden folgende Änderungen in Kraft treten:

  • Bei der Tarifansage für 090x Rufnummern muss zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass sich der bekannt gegebene Preis auf Anrufe ab Festnetz bezieht.
  • Bei der Bewerbung von 090x Rufnummern muss unmissverständlich angegeben werden, dass sich der Preis auf Anrufe ab Festnetz bezieht.

 

Die Tarifansagen werden natürlich weiterhin vom Carrier implementiert, weshalb sich diesbezüglich für Sie kein Handlungsbedarf ergibt.

 

Bitte passen Sie jedoch Ihre Bewerbungen rechtzeitig an die neuen Vorschriften an.

Beispiel:

0900-xxx xxx (CHF 1,50 / min. aus dem Festnetz)

 

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.   

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Telequest-Team

 

Download Infoblatt

 

Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.

Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.


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