17.03.10
Schweiz
Von: Christian Schörkl
Änderungen der Preisbekanntgabeverordnung per 01.01./01.07.2010
In der Schweiz ist die Preisbekanntgabeverordnung geändert worden. Einige Änderungen sind bereits per 01.01.2010 in Kraft getreten (eine aktuelle Fassung der Verordnung, welche bereits diese Änderungen beinhaltet, kann gerne bei Telequest angefordert werden).
Mit 01.07.2010 werden folgende Änderungen in Kraft treten: - Bei der Tarifansage für 090x Rufnummern muss zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass sich der bekannt gegebene Preis auf Anrufe ab Festnetz bezieht.
- Bei der Bewerbung von 090x Rufnummern muss unmissverständlich angegeben werden, dass sich der Preis auf Anrufe ab Festnetz bezieht.
Die Tarifansagen werden natürlich weiterhin vom Carrier implementiert, weshalb sich diesbezüglich für Sie kein Handlungsbedarf ergibt.
Bitte passen Sie jedoch Ihre Bewerbungen rechtzeitig an die neuen Vorschriften an.
Beispiel:
0900-xxx xxx (CHF 1,50 / min. aus dem Festnetz)
Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Telequest-Team
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